KEM E-Ladeinfrastruktur

Unterkategorie E-Mobilität

Alles Wichtige im Überblick

Kommunale Notfallresilienzsysteme, E-Ladestationen, Pilotprojekte thermische Speicher für Wärme und Kälte

Vorgezogene Frist zur Einreichung für beschleunigte Projektbeschlussfassung:

  • Investitionsprojekte (Ausnahme: thermische Speicher): 29.07.2022 12:00 Uhr
  • Investitionsprojekte (Ausnahme: thermische Speicher): 14.10.2022, 12:00 Uhr

Einreichschluss für alle Investitionsprojekte: 28.02.2023, 12:00 Uhr

Förderungsmittel für Investitionen in Klima- und Energie-Modellregionen werden für die jeweilige Zielgruppe laut Leitfaden vergeben.

Bitte beachten Sie, dass es für Antragsteller von KEM-Investitionsförderungen, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen, eine Dokumentationspflicht für das Direktvergabeverfahren gibt (nähere Info siehe Punkt „Wie läuft der Förderungsprozess“).

Gefördert werden:

  • Kommunale Notfallresilienzsysteme: ausschließlich neu installierte, stationäre Stromerzeugungsanlagen im Netzparallelbetrieb mit Stromspeicher und Notstromfunktionalität. Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp betragen.
  • Jedenfalls ist ein System erforderlich, dass die Versorgung von krisenrelevanter Infrastruktur gewährleistet.
  • Auch die Nachrüstung von Stromspeichern für bestehende erneuerbare Stromerzeugungsanlagen ist möglich. Jedenfalls muss hier ebenso ein kommunales Notfallsresilienzsystem (erneuerbare Stromerzeugung + Speicherung + Notfallresilienzmanagement) geschaffen werden. 
  • E-Ladestationen 
    Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt E-Ladestationen.
  • Pilotprojekt Thermische Speicher für Wärme und Kälte Gefördert werden Wärme- und Kältespeichersysteme, welche über den üblichen Stand der Technik hinausgehen (Material, Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sind.

Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Speichern finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Bitte beachten Sie, dass im Fall von Direktvergaben den Grundsätzen des Vergabeverfahrens Rechnung zu tragen ist und vor Auszahlung der geförderten Projekte nachvollziehbare Informationen unter anderem zur Ermittlung des geschätzten Auftragswerts, zu den eingeholten Angeboten sowie zur Prüfung der Eignung der Bieter vorzulegen sind. (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4).

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Hier geht es zum Onlineantrag für Thermische Speicher für Wärme und Kälte 
Hier geht es zum Onlineantrag für E-Ladestationen
Hier geht es zum Onlineantrag für Kommunale Notfallresilienzsysteme

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Alle Formulare und Informationen zur Antragstellung

Zustimmungserklärung des MRM
Formular Bericht des Kreditinstituts 
Nachantrag 

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden 
Häufig gestellte Fragen 
Informationsblatt zu Ihrem Projekt (E-Ladestationen) 
Informationsblatt zur Antragstellung 

Kontakt

Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen

01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben